Schulpflegschaftssitzungen finden regelmäßig zwei Mal jährlich statt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsorganen. Aus der Schulpflegschaft werden sechs Personen in die Schulkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz ist oberstes Gremium der Schule. Sie besteht aus sechs gewählten Personen der Schulpflegschaft und sechs in der Lehrerkonferenz gewählten Lehrkäften des Kollegiums. Den Vorsitz der Schulkonferenz hat die Schulleiterin. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Dazu gehören u.a. das Schulprogramm, die Festlegung der beweglichen Ferientage, die Organisation der Schuleingangsphase, die Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, die Einführung von Lernmitteln, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind, der Schulhaushalt und die Wahl der Schulleiterin / des Schulleiters. In der Schulkonferenz wird das Mitglied der Eilkonferenz benannt. Die Eilkonferenz besteht aus je einem gewählten Schulkonferenzmitglied der Eltern- und der Lehrerseite. Den Vorsitz hat der Schulleiter. Sie wird in Angelegenheiten der Schulkonferenz einberufen, die keinen Aufschub dulden.