Übergang

Übergang zu weiterführenden Schulen

Alle Schulen haben laut der Ausbildungsordnung – Grundschule (AO-GS) einen Beratungsauftrag. Aus diesem Auftrag heraus hat sich folgende Vorgehensweise bewährt:
Zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien werden alle Erziehungsberechtigten der
4. Klassen durch die Schulleitung über die verschiedenen Bildungsgänge in der Sekundarstufe I, über Besonderheiten des örtlichen Schulangebots und über alle wichtigen Verfahrensfragen informiert.

Im November/Dezember werden die Erziehungsberechtigten beim Elternsprechtag durch die Klassenlehrerin im Einzelgespräch beraten. Die weiterführenden Schulen in Spenge, Enger,

Schildesche, Werther und Bünde stellen regelmäßig ergänzendes Informationsmaterial zur Verfügung, das über die Grundschule verteilt wird.
Weiterhin werden Besichtigungen und Teilnahmen am Unterricht in den verschiedenen weiterführenden Schulen ermöglicht und organisiert. Zum Halbjahreszeugnis der Klasse 4 im Januar erhalten die Eltern eine begründete Empfehlung aus Sicht der Grundschule für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Neben einer der Schulen des dreigliedrigen Schulwesens (Gymnasium, Realschule, Hauptschule) werden immer auch die Gesamtschule und die Sekundarschule benannt.
Über die Empfehlung und die Begründung entscheidet die Klassenkonferenz, die Empfehlung ist für die Erziehungsberechtigten nicht bindend. Zur endgültigen Anmeldung der Kinder im Februar ist ein weiteres Beratungsgespräch in der Grundschule bei Bedarf möglich. Bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule legen die Erziehungsberechtigten das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 und die begründete Übergangsempfehlung der Grundschule vor.


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