Schulmitwirkung

Schulpflegschaftssitzungen finden regelmäßig zwei Mal jährlich statt. Die Schulpflegschaft
vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen
Mitwirkungsorganen.
Aus der Schulpflegschaft werden sechs Personen in die Schulkonferenz gewählt. Die
Schulkonferenz ist oberstes Gremium der Schule. Sie besteht aus sechs gewählten
Personen der Schulpflegschaft und sechs in der Lehrerkonferenz gewählten Lehrkäften des
Kollegiums. Den Vorsitz der Schulkonferenz hat die Schulleiterin. Die Schulkonferenz hat
umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Dazu gehören u.a. das
Schulprogramm, die Festlegung der beweglichen Ferientage, die Organisation der
Schuleingangsphase, die Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, die
Einführung von Lernmitteln, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind, der
Schulhaushalt und die Wahl der Schulleiterin / des Schulleiters.
In der Schulkonferenz wird das Mitglied der Eilkonferenz benannt. Die Eilkonferenz besteht
aus je einem gewählten Schulkonferenzmitglied der Eltern- und der Lehrerseite. Den Vorsitz
hat der Schulleiter. Sie wird in Angelegenheiten der Schulkonferenz einberufen, die keinen
Aufschub dulden.

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