Inklusion

Der Grundschulverbund Spenge-Land ist eine Schule des Gemeinsamen Lernens, d.h.
einige Kinder haben einen festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Am
Standort Lenzinghausen haben einige Klassen einen anliegenden Gruppenraum, der zur
einige Kinder haben einen festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Am
Standort Lenzinghausen haben einige Klassen einen anliegenden Gruppenraum, der zur
Differenzierung genutzt werden kann. Es gibt auch einen zusätzlichen eigenen Raum für die
individuelle Förderung. Am Standort Bardüttingdorf wird der Raum OG1.002 als Förderraum
und zur Differenzierung genutzt.
Bei der Klassenbildung wird möglichst darauf geachtet, dass die Klassenzusammensetzung
ausgewogen und gut durchmischt ist. Klassen mit mehreren GL-Kindern werden, wenn
möglich, in Klassenleitungsteams unterrichtet, um möglichst oft eine Doppelbesetzung in den
Hauptfächern zu ermöglichen. Die Kinder werden je nach Bedarf sowohl im
Klassenunterricht als auch in Kleingruppen oder einzeln gefördert. Die sonderpädagogischen
Lehrkräfte haben möglichst feste Zuständigkeiten, um eine gute Beziehung zu den Kindern
aufzubauen und Kontinuität zu gewährleisten. Hierfür ist es notwendig, dass sie regelmäßig
im Unterricht anwesend sind, was auch im Vertretungskonzept berücksichtigt ist. Auch für
eine gute Elternarbeit sind feste Zuständigkeiten wichtig.
möglich, in Klassenleitungsteams unterrichtet, um möglichst oft eine Doppelbesetzung in den
Hauptfächern zu ermöglichen. Die Kinder werden je nach Bedarf sowohl im
Klassenunterricht als auch in Kleingruppen oder einzeln gefördert. Die sonderpädagogischen
Lehrkräfte haben möglichst feste Zuständigkeiten, um eine gute Beziehung zu den Kindern
aufzubauen und Kontinuität zu gewährleisten. Hierfür ist es notwendig, dass sie regelmäßig
im Unterricht anwesend sind, was auch im Vertretungskonzept berücksichtigt ist. Auch für
eine gute Elternarbeit sind feste Zuständigkeiten wichtig.
Bereits bei der Schulbuchbestellung wird berücksichtigt, dass einige Kinder differenziertes
Unterrichtsmaterial bekommen. Für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie in
pädagogisch begründeten Einzelfällen gibt es differenzierte Klassenarbeiten, die den
individuellen Leistungsstand dieser Kinder berücksichtigen.
Jedes Kind ist bei uns willkommen! Wir holen es an dem Punkt ab, an dem es steht. Um eine
bestmögliche, sonderpädagogische Förderung zu gewährleisten, werden verbindliche
Zeitabsprachen, Zuständigkeiten und Maßnahmen festgelegt. Die individuellen Förder- und
Entwicklungspläne werden zu festen Terminen geschrieben und im Rahmen der
Elternsprechtage rückgemeldet, erläutert und evaluiert.
Entwicklungspläne werden zu festen Terminen geschrieben und im Rahmen der
Elternsprechtage rückgemeldet, erläutert und evaluiert.
In den Zuständigkeitsbereich der sonderpädagogischen Lehrkräfte gehören ebenfalls die
Durchführung und Begleitung der Diagnostik. Dies umfasst eine individuelle Diagnostik sowie
die Schuleingangsdiagnostik in enger Zusammenarbeit mit der sozialpädagogischen
Fachkraft. Dazu werden jeweils passende diagnostische Verfahren angewandt, deren
Schulprogramm Grundschule Spenge-Land
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Ergebnisse unter anderem die Grundlage der individuellen Förderung aufgrund der
Lernausgangslage sind. Hierzu ist ein flexibler Umgang mit Lehrplänen und
Lernanforderungen in einer Jahrgangsstufe erforderlich.
Die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften sowie des
pädagogischen Personals gehört ebenfalls zum Aufgabengebiet der Sonderpädagoginnen
und Sonderpädagogen. Sie beraten ggf. über anzuschaffende Hilfsmittel, innere sowie
äußere Differenzierungsmaßnahmen und helfen bei der Erstellung der individuellen
Entwicklungspläne (IEP). Ebenfalls unterstützen sie die Klassenlehrerinnen und
Klassenlehrer bei der Elternarbeit (Elternsprechtage, individuelle Gesprächstermine,
Begleitung der AO-SF-Verfahren), bei Lernberatungsgesprächen mit Schülerinnen und
Schülern und bei Gesprächen mit außerschulischen Kooperationspartnern.
Schülern und bei Gesprächen mit außerschulischen Kooperationspartnern.
Inklusion kann nur kooperativ gelingen, deshalb ist uns wichtig, diese auch im Kollegium zu
fördern und Partizipation zu ermöglichen. Dies setzen wir um, indem ein Vertreter der
sonderpädagogischen Lehrkräfte in der Steuergruppe vertreten ist. Wenn vom Kollegium
gewünscht, organisieren wir Hospitationen intern (Besuche in parallelen Lerngruppen, Zeit
für kollegiale Beratung) sowie extern (Hospitation an Inklusionsschulen mit gutem Konzept).
Des Weiteren erweist sich die Entwicklung eines Netzwerks von außerschulischen
Kooperationspartnern von Vorteil. Hierzu gehören Förder- und Regelschulen sowie
Therapiepraxen, Schul
Therapiepraxen, Schul- und Erziehungsberatungsstellen.
Unsere multiprofessionellen Teams sorgen dafür, dass aus verschiedenen Blickwinkeln ein
möglichst guter Blick auf die Kinder gewährleistet wird. Zu diesen Teams gehören die
Regellehrkräfte (Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sowie Fachlehrkräfte),
sonderpädagogische Lehrkräfte, die sozialpädagogische Fachkraft in der
Schuleingangsphase, die Schulsozialarbeiterin, aber auch das sonstige pädagogische
Personal wie OGS und Halbtagsbetreuungs-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter,
Langzeitpraktikanten (FSJ, Praxissemester, etc.) sowie Integrationskräfte.
Langzeitpraktikanten (FSJ, Praxissemester, etc.) sowie Integrationskräfte.

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