Alle Schulen haben laut der
Ausbildungsordnung – Grundschule (AO-GS) einen Beratungsauftrag. Aus diesem
Auftrag heraus hat sich folgende Vorgehensweise bewährt:
Zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien werden alle Erziehungsberechtigten
der
4. Klassen durch die Schulleitung über die verschiedenen Bildungsgänge in der
Sekundarstufe I, über Besonderheiten des örtlichen Schulangebots und über alle
wichtigen Verfahrensfragen informiert.
Im November/Dezember werden
die Erziehungsberechtigten beim Elternsprechtag durch die Klassenlehrerin im
Einzelgespräch beraten. Die weiterführenden Schulen in Spenge, Enger,
Schildesche, Werther und Bünde
stellen regelmäßig ergänzendes Informationsmaterial zur Verfügung, das über die
Grundschule verteilt wird.
Weiterhin werden Besichtigungen und Teilnahmen am Unterricht in den
verschiedenen weiterführenden Schulen ermöglicht und organisiert. Zum
Halbjahreszeugnis der Klasse 4 im Januar erhalten die Eltern eine begründete
Empfehlung aus Sicht der Grundschule für die Schulform, die für die weitere
schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Neben einer der
Schulen des dreigliedrigen Schulwesens (Gymnasium, Realschule, Hauptschule)
werden immer auch die Gesamtschule und die Sekundarschule benannt.
Über die Empfehlung und die Begründung entscheidet die Klassenkonferenz, die
Empfehlung ist für die Erziehungsberechtigten nicht bindend. Zur endgültigen
Anmeldung der Kinder im Februar ist ein weiteres Beratungsgespräch in der
Grundschule bei Bedarf möglich. Bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule
legen die Erziehungsberechtigten das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 und die
begründete Übergangsempfehlung der Grundschule vor.