Die Grundlagen der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz und in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule verankert. Die Leistungsbewertung orientiert sich dabei grundsätzlich an den Anforderungen Richtlinien und Lehrpläne und dem erteilten Unterricht. Sie berücksichtigt auch die individuelle Lernentwicklung der einzelnen Kinder. Als Leistung werden nicht nur die Ergebnisse des Lernprozesses zu einem bestimmten Zeitpunkt im Vergleich zu den verbindlichen Anforderungen und Kompetenzerwartung gewertet, sondern auch die Anstrengungen und Lernfortschritte, die zum Ergebnis geführt haben. Dabei gewinnen die verbindlichen Anforderungen und Kompetenzerwartungen im Laufe der Grundschulzeit ein größeres Gewicht und stellen den entscheidenden Maßstab für die Empfehlung der Grundschule beim Übergang in die weiterführenden Schulen dar. In die Leistungsbewertung fließen alle von der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen ein. Dazu gehören schriftliche Arbeiten und sonstige Leistungen wie mündliche und praktische Beiträge sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen. Ebenso berücksichtigt werden den Unterricht vorbereitende und ergänzende Leistungen. Die Leistungsbewertung in den Fächern wird ergänzt durch Aussagen zum Arbeits-und Sozialverhalten. (Richtlinien Grundschule NRW) Ausgehend von den Richtlinien traf das Kollegium Vereinbarungen in Bezug auf die Leistungsbewertung, die für alle Klassen der Schule gelten. Diese ermöglichen ein einheitliches und transparentes Vorgehen, das den Lehrerinnen und Lehrern Kriterien an die Hand gibt und, sofern möglich, eine Vergleichbarkeit der Leistungsbewertung schafft. In allen Unterrichtsbereichen und Fächern legen wir dabei den Schwerpunkt auf die individuelle Lernentwicklung des Kindes und berücksichtigen neben den Klassenarbeiten grundsätzlich die Anstrengung und den individuellen Lernfortschritt des Einzelnen. Die Kriterien der Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern sollten den Schülerinnen und Schülern bekannt und transparent gemacht werden. Gerade als Schule des Gemeinsamen Lernens versuchen wir, unseren Unterricht zu individualisieren und gezielt auf die Schülerin und den Schüler einzugehen. Auf der anderen Seite sind wir bemüht, transparente und vergleichbare Maßstäbe bei der Leistungsbewertung zu erarbeiten und einzuhalten. Wenn wir die Anstrengung und Lernwege der einzelnen Kinder berücksichtigen, bedingt dieses einen flexiblen Umgang mit Klassenarbeiten und zeitlichen Vorgaben. Besonders unter dem Stichwort Nachteilsausgleich muss nicht jeder zur selben Zeit dieselbe Lernzielkontrolle schreiben. Vergleichbarkeit ist so nicht immer gegeben und vor allen Dingen auch nicht immer sinnvoll. Für Kinder, bei denen wir Besonderheiten in der individuellen Lernentwicklung oder der sozialen Kompetenz wahrnehmen, führen wir individuelle Entwicklungspläne, die in enger Absprache im multiprofessionellen Teams entstehen.
Zensuren Grundlage der Leistungsbewertung ist die Ausbildungsordnung für Grundschulen (AO-GS, 6). Ende des ersten Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Rasterzeugnis. Dieses Zeugnis enthält detaillierte Aussagen zur Lernentwicklung und zum Leistungsstand in den einzelnen Fächern. Bedeutsam ist, dass das Arbeits Rasterzeugnis. Dieses Zeugnis enthält detaillierte Aussagen zur Lernentwicklung und zum Leistungsstand in den einzelnen Fächern. Bedeutsam ist, dass das Arbeits- und Sozialverhalten ebenfalls detailliert erläutert wird. Sozialverhalten ebenfalls detailliert erläutert wird. Auch am Ende des zweiten Schuljahres erhalten unsere Schülerinnen und Schüler Rasterzeugnisse. Sie bekommen auch hier eine detaillierte Rückmeldung zur Lernentwicklung und dem Leistungsstand in den einzelnen Fächern. Besondere Leistungen oder Minderleistungen, die nicht mit den Items des Kompetenzrasters erfasst werden können, werden von den Lehrpersonen verbal ergänzt. Ab dem Jahrgang 3 erhält jedes Kind zusätzlich zum Rasterzeugnis Noten in den Fächern. Ab Jahrgang vier gibt es reine Notenzeugnisse. Die Vergleichsarbeiten Jahrgang drei (VERA) werden nicht benotet und nicht als Klassenarbeit gewertet. Sie werden jedoch als Grundlage zur Optimierung der individuellen Förderung und zur weiteren Entwicklung des Unterrichts in der schulischen Arbeit genutzt. Die vorliegenden Vereinbarungen zu den Fächern Mathematik und Deutsch sollen beispielhaft sichtbar machen, wie Lehrer oder Schule vorgehen, um die Leistung einzelner Schülerinnen und Schüler zu ermitteln und wie die Zensuren sich zusammensetzen.